Heimatschein
Der Heimatschein war eine Urkunde, die die österreichische Staatsbürgerschaft und die Zugehörigkeit zu einer Heimatgemeinde bescheinigte. Ausgestellt wurde er von der Gemeinde.
Mit der Abschaffung des Heimatrechts verlor er seine Grundlage. An seine Stelle trat der Staatsbürgerschaftsnachweis, der von der Staatsbürgerschaftsevidenzstelle ausgestellt wird und die Staatsbürgerschaft ohne Gemeindebezug bescheinigt.
Bereits ausgestellte Heimatscheine behalten ihre Beweiskraft, werden aber nicht mehr neu ausgefertigt. In älteren Verlassenschaftsakten und Familienunterlagen begegnen sie regelmäßig.
Für die Praxis bedeutsam ist die Abgrenzung zum Hauptwohnsitz: Dieser knüpft an den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen an und hat mit einer Heimatgemeinde nichts zu tun. Geführt wird die Staatsbürgerschaft heute im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister.