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Recht & Verfahren

Reisepass

Der Reisepass ist das Reisedokument, das die Identität und die österreichische Staatsbürgerschaft nachweist. Ausgestellt wird er von den Passbehörden. Er berechtigt zum Grenzübertritt in alle Staaten, während der Personalausweis nur innerhalb eines begrenzten Kreises anerkannt ist.

Ein Rechtsanspruch auf Ausstellung besteht. Versagt oder entzogen werden darf der Pass nur aus den gesetzlich genannten Gründen, etwa bei drohender Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit oder wenn ein Verfahren die Anwesenheit erfordert. Die Entziehung greift in die Ausreisefreiheit ein und unterliegt daher der Verhältnismäßigkeit.

Ausgestellt wird der Pass mit biometrischen Merkmalen. Die Gültigkeitsdauer ist nach Alter gestaffelt.

Für Personen ohne Staatsangehörigkeit oder ohne Zugang zu Dokumenten ihres Heimatstaats bestehen Fremden- und Konventionspass.