Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist jene Behörde, die das Ermittlungsverfahren leitet und die Anklage vertritt. Sie ist Organ der Gerichtsbarkeit, aber nicht unabhängig, sondern in einem gesetzlich geregelten Weisungszusammenhang eingerichtet, der über die Oberstaatsanwaltschaften zum Bundesministerium für Justiz führt.
Weisungen sind schriftlich zu erteilen und zu begründen, zum Akt zu nehmen und in bestimmten Verfahren dem Nationalrat zu berichten. Ein weisungsfreier Bundesstaatsanwalt wird seit Längerem diskutiert.
Ihre Aufgaben umfassen die Leitung des Ermittlungsverfahrens gemeinsam mit der Kriminalpolizei, die Anordnung von Zwangsmaßnahmen und die Beantragung gerichtlicher Bewilligungen, die Entscheidung über Anklage, Diversion oder Einstellung sowie die Vertretung der Anklage in der Hauptverhandlung.
Für Wirtschafts- und Korruptionsdelikte besteht eine Sonderstaatsanwaltschaft mit bundesweiter Zuständigkeit.