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Recht & Verfahren

Fremdenpass

Ein Fremdenpass ist ein österreichisches Reisedokument für Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und kein gültiges Reisedokument ihres Heimatstaats erlangen können.

Ausgestellt wird er vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, wenn dies im Interesse der Republik gelegen ist oder die Person aus nachvollziehbaren Gründen keinen Pass ihres Herkunftsstaats erhält, etwa bei Staatenlosigkeit oder bei Unzumutbarkeit der Kontaktaufnahme mit den Heimatbehörden.

Davon zu unterscheiden ist der Konventionsreisepass für Asylberechtigte, der auf der Genfer Flüchtlingskonvention beruht und Reisen in andere Vertragsstaaten ermöglicht, nicht aber in den Verfolgerstaat.

Beide Dokumente bescheinigen die Identität, begründen jedoch kein Aufenthaltsrecht. Dieses folgt aus dem jeweiligen Titel oder Status.