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Recht & Verfahren

Sprengel

Der Sprengel ist der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Gerichts oder einer Behörde.

Bei den Gerichten gliedert er sich hierarchisch: Bezirksgerichtssprengel bilden gemeinsam den Sprengel eines Landesgerichts, mehrere Landesgerichtssprengel jenen eines Oberlandesgerichts, davon bestehen vier. Die Sprengeleinteilung wird durch Verordnung festgelegt und war wiederholt Gegenstand von Zusammenlegungen.

Praktische Bedeutung hat sie für die örtliche Zuständigkeit, die sich im Zivilverfahren nach dem Wohnsitz des Beklagten oder nach besonderen Gerichtsständen richtet, sowie für die Zuweisung von Rechtssachen. Wird ein unzuständiges Gericht angerufen, ist die Klage zurückzuweisen oder auf Antrag zu überweisen.

Auch Notare und Gerichtsvollzieher sind Sprengeln zugeordnet. Rechtsanwälte sind demgegenüber im gesamten Bundesgebiet vertretungsbefugt.