Delegation
Delegation ist die Übertragung der Zuständigkeit von einem Organ auf ein anderes.
Im Zivilverfahren bezeichnet sie die Zuweisung einer Rechtssache an ein anderes als das an sich zuständige Gericht. Sie erfolgt aus Zweckmäßigkeitsgründen auf Antrag einer Partei, etwa weil sich Beweismittel und Beteiligte im Sprengel eines anderen Gerichts befinden, oder aus notwendigen Gründen, wenn das zuständige Gericht rechtlich oder tatsächlich verhindert ist, wozu auch die Befangenheit sämtlicher Richter zählt. Entschieden wird vom übergeordneten Gericht.
Im Verwaltungsrecht meint Delegation die gesetzlich vorgesehene Übertragung von Aufgaben auf nachgeordnete Stellen. Davon zu unterscheiden ist die Mandatserteilung, bei der im Namen des übertragenden Organs gehandelt wird.
Im Unionsrecht bezeichnen delegierte Rechtsakte die Befugnis der Kommission, Basisrechtsakte in nicht wesentlichen Punkten zu ergänzen.