Einkommensteuer
Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer im Inland Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, beschränkt steuerpflichtig sind Personen mit bestimmten inländischen Einkünften.
Das Gesetz kennt sieben Einkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Nur was darunter fällt, ist steuerbar. Ermittelt wird das Einkommen als Summe der Einkünfte nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
Der Tarif ist progressiv gestaffelt, wobei ein Grundfreibetrag steuerfrei bleibt und die Grenzbeträge seit der Abschaffung der kalten Progression jährlich angepasst werden.
Bei Arbeitnehmern wird die Steuer als Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten, die Veranlagung erfolgt über die Arbeitnehmerveranlagung oder die Einkommensteuererklärung. Für Kapitaleinkünfte und Immobilienveräußerungen bestehen besondere Steuersätze mit Abgeltungswirkung.