Absetzbetrag
Ein Absetzbetrag mindert die Steuer selbst, nicht die Bemessungsgrundlage. Darin liegt der Unterschied zum Freibetrag, der vom Einkommen abgezogen wird und dessen Wirkung daher vom Steuersatz abhängt. Ein Absetzbetrag wirkt sich bei allen Steuerpflichtigen gleich aus.
Vorgesehen sind unter anderem der Verkehrsabsetzbetrag für Erwerbstätige, der Arbeitnehmerabsetzbetrag, der Pensionistenabsetzbetrag, der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag sowie der Familienbonus Plus und der Kinderabsetzbetrag.
Übersteigt die Summe der Absetzbeträge die errechnete Steuer, kommt bei einzelnen von ihnen eine Gutschrift in Betracht, sodass eine Auszahlung erfolgt, obwohl keine Steuer angefallen ist.
Geltend gemacht werden sie über die Arbeitnehmerveranlagung oder die Steuererklärung, teils bereits laufend beim Lohnsteuerabzug.