Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung ist die Bereitstellung von Werten, um einen möglichen künftigen Anspruch abzusichern. Im Zivilverfahren begegnet sie in mehreren Zusammenhängen.
Die aktorische Kaution verpflichtet ausländische Kläger auf Antrag des Beklagten, Sicherheit für die Prozesskosten zu leisten. Ausgenommen sind unter anderem Personen aus Staaten, mit denen Gegenseitigkeit besteht oder für die unionsrechtliche Vorgaben gelten (§ 57 ZPO).
Bei einstweiligen Verfügungen kann das Gericht die Bewilligung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen, weil der Eingriff auf bloßer Bescheinigung beruht und sich später als ungerechtfertigt erweisen kann (§ 390 EO). Umgekehrt kann der Gegner die Verfügung durch Erlag einer Sicherheit abwenden.
Geleistet wird sie durch Erlag von Geld, Wertpapieren oder durch Bankgarantie. Materiellrechtlich verlangen einzelne Bestimmungen Sicherstellung, etwa im Verhältnis zwischen Vor- und Nacherben oder bei gefährdeten Unterhaltsansprüchen.