Share Deal
Beim Share Deal werden Anteile an der Zielgesellschaft erworben. Der Rechtsträger bleibt unverändert, es wechselt nur der Gesellschafter.
Daraus folgt der wesentliche Unterschied zum Asset Deal. Sämtliche Verträge, Genehmigungen und Arbeitsverhältnisse bestehen unverändert fort, ohne dass Einzelübertragungen oder Zustimmungen erforderlich wären. Allerdings gehen auch sämtliche Verbindlichkeiten und Risiken mit über, weshalb der Due Diligence besondere Bedeutung zukommt und der Kaufvertrag umfangreiche Garantien vorsieht.
Zu prüfen sind Change-of-Control-Klauseln in wesentlichen Verträgen, die dem Vertragspartner bei Gesellschafterwechsel ein Kündigungsrecht einräumen. Formvorschriften bestehen bei der GmbH: Abtretung und Verpflichtung dazu bedürfen des Notariatsakts.
Steuerlich fällt bei Vereinigung oder Übertragung von mindestens fünfundneunzig Prozent der Anteile an grundstücksbesitzenden Gesellschaften Grunderwerbsteuer an.