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Kanzleialltag

Asset Deal

Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter erworben: Anlagen, Warenlager, Forderungen, Verträge und Immaterialgüterrechte. Jeder Gegenstand ist nach den für ihn geltenden Regeln zu übertragen: bewegliche Sachen durch Übergabe, Liegenschaften durch Einverleibung, Forderungen durch Abtretung, Verträge durch Vertragsübernahme mit Zustimmung des Vertragspartners.

Die verbreitete Annahme, damit blieben Altverbindlichkeiten zurück, trifft in Österreich nur eingeschränkt zu. Wer ein Unternehmen erwirbt und fortführt, haftet für die unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten, die er bei Übergabe kannte oder kennen musste, wobei die Haftung durch Eintragung im Firmenbuch oder Verständigung der Gläubiger ausgeschlossen werden kann (§ 38 UGB).

Daneben besteht eine Haftung bei Vermögensübernahme (§ 1409 ABGB), und Arbeitsverhältnisse gehen kraft Gesetzes über.

Steuerlich haftet der Erwerber für bestimmte Abgaben.