Garantien (M&A)
Garantien sind Zusicherungen des Verkäufers über Eigenschaften der Zielgesellschaft: Bestand und Inhaberschaft der Anteile, Richtigkeit der Jahresabschlüsse, Eigentum an wesentlichen Vermögensgegenständen, Bestand von Verträgen und Genehmigungen, Einhaltung von Rechtsvorschriften, Abwesenheit anhängiger Verfahren sowie steuer- und arbeitsrechtliche Verhältnisse.
Ihre Bedeutung folgt aus der Dispositivität des Gewährleistungsrechts. Beim Unternehmenskauf greifen die gesetzlichen Behelfe nur unvollkommen, weil sich Mängel eines Unternehmens schwer fassen lassen. Die Parteien ersetzen sie daher durch ein eigenes Regime aus Garantien, Rechtsfolgen, Haftungshöchstbeträgen, Bagatellgrenzen und Verjährungsfristen.
Üblich ist die Beschränkung auf Kenntnisstände und die Offenlegung bekannter Umstände, die Ansprüche ausschließt.
Zunehmend verbreitet sind Versicherungen, die das Risiko aus Garantieverletzungen abdecken.