SEO (Search Engine Optimization)
Suchmaschinenoptimierung bezeichnet Maßnahmen, die die Auffindbarkeit einer Website in Suchergebnissen verbessern, durch inhaltliche, technische und strukturelle Gestaltung. Rechtlich ist die Optimierung als solche unbedenklich, Grenzen ergeben sich aus dem Lauterkeitsrecht und dem Standesrecht.
Irreführende Angaben in Titeln und Beschreibungen sind unzulässig, ebenso die Vortäuschung einer Qualifikation oder einer örtlichen Präsenz, die nicht besteht.
Bei der Verwendung fremder Kennzeichen als Suchbegriffe für Anzeigen ist zu differenzieren. Nach der Rechtsprechung zum Suchmaschinenmarketing ist die Buchung einer fremden Marke als Schlüsselwort zulässig, wenn die Anzeige selbst klar erkennen lässt, von wem das Angebot stammt, und keine Verwechslung mit dem Markeninhaber entsteht.
Standesrechtlich bleibt das Sachlichkeitsgebot maßgeblich, weshalb Rankingversprechen und Erfolgsangaben auch in Anzeigentexten unzulässig sind.