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Kanzleialltag

Content-Marketing

Content-Marketing bezeichnet die Erstellung fachlicher Inhalte wie Newsletter, Beiträge zu aktuellen Entscheidungen und Leitfäden, um Aufmerksamkeit zu erzeugen und Mandate anzubahnen. Für Kanzleien ist es die standesrechtlich unbedenklichste Form der Kommunikation, weil sie sachlich ist.

Zu beachten sind mehrere Punkte. Für die Website bestehen Impressums- und Offenlegungspflichten, für den Versand von Newslettern die telekommunikationsrechtlichen Anforderungen an elektronische Direktwerbung samt Einwilligung und Abmeldemöglichkeit.

Urheberrechtlich sind fremde Texte, Bilder und Entscheidungsauszüge nur im Rahmen des Zitatrechts oder mit Zustimmung verwendbar. Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind demgegenüber frei. Werden konkrete Fälle geschildert, greift die Verschwiegenheit.

Haftungsrechtlich begründen allgemeine Informationen kein Mandat, wohl aber die individuelle Beantwortung konkreter Anfragen.