Marke
Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von jenen anderer zu unterscheiden. Geschützt wird sie durch Eintragung im Markenregister beim Patentamt (MSchG). Schutzfähig sind Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Farben, Klänge und sonstige Zeichen, sofern sie sich klar und eindeutig darstellen lassen.
Der Eintragung stehen absolute Hindernisse entgegen: fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben, Gattungsbezeichnungen, Täuschungseignung und Verstoß gegen die guten Sitten. Relative Hindernisse betreffen ältere Rechte Dritter und werden nicht von Amts wegen geprüft, sondern im Widerspruchsverfahren geltend gemacht.
Der Schutz gilt zehn Jahre und ist beliebig oft verlängerbar. Nach Ablauf einer Schonfrist besteht Benutzungszwang: Wird die Marke fünf Jahre nicht ernsthaft verwendet, kann sie gelöscht werden.
Neben der nationalen Marke stehen die unionsweit wirkende Unionsmarke und die internationale Registrierung zur Verfügung. Verletzungen begründen Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Entgeltansprüche.