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LawFinder
Kanzleialltag

Sell-Side

Sell-Side bezeichnet die Verkäuferseite samt Beratern. Ihre Aufgaben liegen in der Vorbereitung des Verkaufs: Aufbereitung der Unterlagen, Beseitigung erkannter Schwachstellen, Erstellung von Informationsmemoranden, Ansprache möglicher Erwerber und Strukturierung des Verfahrens, häufig als Bieterverfahren mit mehreren Runden.

Rechtlich bedeutsam sind mehrere Punkte. Die vorvertragliche Aufklärungspflicht verlangt die Offenlegung wesentlicher Umstände, deren Verschweigen Ansprüche wegen Irrtums, List oder Verschuldens bei Vertragsverhandlungen begründen kann.

Die Offenlegung im Datenraum dient dabei zugleich der eigenen Absicherung, weil offengelegte Umstände Garantieansprüche ausschließen. Bei Bieterverfahren ist zu regeln, dass keine Bindung vor Vertragsabschluss entsteht.

Für Geschäftsleiter der Zielgesellschaft bestehen Grenzen bei der Weitergabe von Informationen, die dem Gesellschaftsinteresse zuwiderlaufen würde.