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Kanzleialltag

Buy-Side

Buy-Side bezeichnet die Käuferseite einer Transaktion samt den sie beratenden Personen. Ihre Aufgaben sind die Identifikation geeigneter Zielunternehmen, die Bewertung, die Durchführung der Due Diligence, die Verhandlung des Kaufvertrags mit Schwerpunkt auf Garantien und Haftungsregelungen, die Sicherstellung der Finanzierung sowie die Abwicklung erforderlicher Genehmigungsverfahren.

Rechtlich bedeutsam ist die Sorgfaltspflicht bei der Prüfung. Was in der Due Diligence offengelegt und erkennbar war, kann später im Regelfall nicht mehr als Garantieverletzung geltend gemacht werden, weil Kaufverträge Kenntnis des Erwerbers als Anspruchsausschluss vorsehen.

Die Prüfung entscheidet damit über die spätere Rechtsposition.

Für Geschäftsleiter des Erwerbers folgt aus der Sorgfaltspflicht die Verpflichtung zu angemessener Prüfung und Dokumentation. Ihre Verletzung kann Organhaftung begründen.