Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe ist eine Leistung des Familienlastenausgleichs für Personen, zu deren Haushalt ein Kind gehört oder für dessen Unterhalt sie überwiegend aufkommen. Geregelt ist sie im Familienlastenausgleichsgesetz.
Sie gebührt einkommensunabhängig und wird nach dem Alter des Kindes gestaffelt, erhöht bei erheblicher Behinderung und mit einer Geschwisterstaffelung bei mehreren Kindern.
Anspruch besteht bis zur Volljährigkeit, darüber hinaus bei Berufsausbildung oder weiterführendem Studium bis zu einer gesetzlich bestimmten Altersgrenze, wobei Studienerfolgsnachweise und eine Zuverdienstgrenze zu beachten sind. Ausgezahlt wird sie im Regelfall an den haushaltsführenden Elternteil, gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag.
Bei getrennt lebenden Eltern stellt sich die Frage der Haushaltszugehörigkeit, für den unterhaltspflichtigen Elternteil bestehen steuerliche Absetzbeträge. Für Kinder im EU-Ausland gelten unionsrechtliche Koordinierungsregeln. Über den Anspruch entscheidet das Finanzamt, gegen dessen Bescheid Beschwerde an das Bundesfinanzgericht möglich ist.