Selbstberechnungserklärung
Die Selbstberechnungserklärung ist die Erklärung eines Parteienvertreters, dass er eine Abgabe selbst berechnet und abgeführt hat.
Praktisch bedeutsamster Fall ist der Liegenschaftserwerb: Rechtsanwälte und Notare können Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr selbst berechnen, an das Finanzamt abführen und dies elektronisch erklären. Die Erklärung ersetzt die Unbedenklichkeitsbescheinigung und ermöglicht die sofortige grundbücherliche Durchführung. Entsprechendes gilt für die Immobilienertragsteuer.
Mit der Selbstberechnung übernimmt der Parteienvertreter Verantwortung: Er haftet für die Richtigkeit bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten und hat die Grundlagen zu dokumentieren.
Für die Klienten liegt der Vorteil in der erheblichen Beschleunigung des Verfahrens.