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Recht & Gehalt

Immobilienertragsteuer

Die Immobilienertragsteuer erfasst Gewinne aus der Veräußerung privater Grundstücke. Sie wurde eingeführt, um Immobiliengewinne unabhängig von einer Spekulationsfrist zu besteuern.

Der besondere Steuersatz beträgt dreißig Prozent und hat Abgeltungswirkung, sodass der Gewinn nicht in den Progressionstarif einfließt. Auf Antrag kann die Regelbesteuerung gewählt werden, wenn sie günstiger ist.

Unterschieden wird nach dem Anschaffungszeitpunkt. Bei Altvermögen, das vor dem maßgeblichen Stichtag erworben wurde, werden die Anschaffungskosten pauschal angesetzt, was zu einer deutlich geringeren effektiven Belastung führt. Bei Neuvermögen ist der tatsächliche Veräußerungsgewinn zu ermitteln.

Befreiungen bestehen insbesondere für den Hauptwohnsitz unter bestimmten Nutzungsvoraussetzungen und für selbst hergestellte Gebäude hinsichtlich des Gebäudeanteils. Berechnung und Abfuhr erfolgen im Regelfall durch den Parteienvertreter, der den Vertrag errichtet, er haftet für die Richtigkeit bei Verletzung der Sorgfaltspflichten.