Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Selbstbehalt

Ein Selbstbehalt ist jener Teil eines Schadens oder einer Leistung, den der Berechtigte selbst zu tragen hat.

Im Versicherungsrecht wird er vertraglich vereinbart und mindert die Prämie: Der Versicherer ersetzt erst den über den Selbstbehalt hinausgehenden Betrag, was Kleinschäden vom Versicherungsschutz ausnimmt und den Verwaltungsaufwand senkt. Üblich sind fixe Beträge, Prozentsätze oder Kombinationen.

In der Sozialversicherung bezeichnet der Begriff Kostenbeteiligungen der Versicherten, etwa die Rezeptgebühr, Behandlungsbeiträge bestimmter Versichertengruppen und Zuzahlungen bei Heilbehelfen. Für sozial schutzbedürftige Personen bestehen Befreiungsmöglichkeiten und eine Obergrenze in Bezug auf das Einkommen.

Auch im Schadenersatzrecht wirkt ein vergleichbarer Gedanke, wenn ein Mitverschulden des Geschädigten zur Kürzung führt. Für die Beratung bedeutsam ist die Frage, ob ein Selbstbehalt bei jedem Schadensfall oder pro Versicherungsjahr anfällt. Die Gestaltung ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, die der Klauselkontrolle unterliegen.