Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Sekundärrecht (EU)

Sekundärrecht ist das von den Organen der Union auf Grundlage der Verträge erlassene Recht. Die Handlungsformen sind aufgezählt (Art 288 AEUV).

Die Verordnung hat allgemeine Geltung, ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Richtlinie ist hinsichtlich des Ziels verbindlich und überlässt die Wahl der Form und Mittel den Mitgliedstaaten, bedarf also der Umsetzung. Der Beschluss ist in allen Teilen verbindlich und kann an bestimmte Adressaten gerichtet sein. Empfehlungen und Stellungnahmen sind unverbindlich.

Hinzu treten delegierte Rechtsakte, die den Basisrechtsakt in nicht wesentlichen Punkten ergänzen, und Durchführungsrechtsakte für einheitliche Vollzugsbedingungen.

Sekundärrecht muss mit dem Primärrecht vereinbar sein, bei Verstoß kann es vom Gerichtshof für nichtig erklärt werden. Gegenüber nationalem Recht genießt es Anwendungsvorrang.