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Recht & Verfahren

Richtlinie (EU)

Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt der Union, der für jeden Mitgliedstaat hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich ist, den innerstaatlichen Stellen jedoch die Wahl der Form und der Mittel überlässt (Art 288 AEUV).

Anders als die Verordnung gilt sie damit nicht unmittelbar, sondern bedarf der Umsetzung durch nationale Gesetze oder Verordnungen innerhalb der festgelegten Frist. Erst diese Umsetzungsakte begründen Rechte und Pflichten der Einzelnen.

Bleibt die Umsetzung aus oder ist sie mangelhaft, greifen mehrere Korrekturmechanismen: die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts, die ausnahmsweise unmittelbare Wirkung hinreichend bestimmter und unbedingter Bestimmungen gegenüber dem Staat, das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission und der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch des Geschädigten.

Unterschieden werden Mindestharmonisierung, die strengere nationale Regelungen zulässt, und Vollharmonisierung, die davon abweichende Vorschriften ausschließt. Diese Unterscheidung hat im Verbraucherrecht erhebliche praktische Folgen.