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Recht & Verfahren

Primärrecht (EU)

Primärrecht ist das von den Mitgliedstaaten geschaffene Recht der Europäischen Union: der Vertrag über die Europäische Union, der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union samt Protokollen und Anhängen, die Grundrechte-Charta, die denselben Rang wie die Verträge hat, sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die der Gerichtshof aus den Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und der Menschenrechtskonvention entwickelt hat.

Ihm gegenüber steht das Sekundärrecht, das die Organe auf dieser Grundlage erlassen, also Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse. Es muss mit dem Primärrecht vereinbar sein und kann bei Verstoß vom Gerichtshof für nichtig erklärt werden.

Geändert wird das Primärrecht nur im Vertragsänderungsverfahren mit Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten.

Beide Ebenen genießen im Kollisionsfall Anwendungsvorrang vor nationalem Recht.