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Recht & Verfahren

Durchführungsverordnung

Eine Durchführungsverordnung ist eine generelle Norm der Verwaltung, die ein Gesetz näher ausführt, ohne es inhaltlich zu erweitern.

Verfassungsrechtlich dürfen Verwaltungsbehörden Verordnungen nur auf Grund der Gesetze erlassen. Die Durchführungsverordnung muss sich daher innerhalb der gesetzlichen Ermächtigung halten und darf nur präzisieren, was das Gesetz bereits angelegt hat (Art 18 Abs 2 B-VG). Typische Inhalte sind technische Details, Formulare, Berechnungsmodalitäten, Fristenläufe und Höchstbeträge.

Überschreitet eine Verordnung diesen Rahmen oder fehlt eine ausreichende gesetzliche Grundlage, ist sie gesetzwidrig und kann vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden. Erkennt ein Gericht die Gesetzwidrigkeit, hat es einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Im Unionsrecht trägt der Begriff eine andere Bedeutung: Dort bezeichnet die Durchführungsverordnung einen Rechtsakt der Kommission, der eine Basisverordnung einheitlich umsetzt und wie diese unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Wer mit beiden Rechtsordnungen arbeitet, sollte die Begriffe daher sauber trennen.