Sekundärpflichten
Sekundärpflichten sind jene Pflichten, die an die Stelle oder neben die ursprünglich geschuldete Leistung treten, wenn diese nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wird.
Die Primärpflicht ist die Erfüllung selbst, also die Übergabe der Sache, die Erbringung der Dienstleistung, die Zahlung des Entgelts. Wird sie verletzt, entstehen Ansprüche auf Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Wandlung, Schadenersatz oder Rückabwicklung. Auch Verzugszinsen und die Pflicht zur Herausgabe des Erlangten nach Rücktritt zählen dazu.
Die Unterscheidung ist mehr als begrifflich: Sie ordnet den Prüfungsaufbau eines Falles, weil zuerst zu klären ist, was geschuldet war, und erst dann, welche Folgen die Störung auslöst. Auch die Verjährung folgt teils eigenen Regeln, Gewährleistungsansprüche unterliegen kurzen Fristen ab Übergabe, Schadenersatzansprüche der dreijährigen Frist ab Kenntnis.
Neben Primär- und Sekundärpflichten stehen die vertraglichen Nebenpflichten zu Schutz, Aufklärung und Rücksichtnahme, deren Verletzung eigenständige Ansprüche begründen kann.