Seitenverwandte
Seitenverwandte sind Personen, die nicht voneinander abstammen, aber einen gemeinsamen Vorfahren haben, also Geschwister, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen, Nichten und Neffen. Ihnen stehen die Verwandten in gerader Linie gegenüber, die voneinander abstammen: die Abkömmlinge in absteigender und die Aszendenten in aufsteigender Linie.
Der Grad der Verwandtschaft bemisst sich nach der Zahl der vermittelnden Geburten, weshalb Geschwister im zweiten, Onkel und Nichte im dritten Grad verwandt sind.
Erbrechtlich sind Seitenverwandte nur über die Linien beteiligt, denen sie angehören: Geschwister erben in der zweiten Linie nach den Eltern, Cousins in der dritten nach den Großeltern. Seit der Erbrechtsreform endet die gesetzliche Erbfolge mit der dritten Linie. Pflichtteilsberechtigt sind Seitenverwandte nicht.
Außerhalb des Erbrechts knüpfen Eheverbote nur an die gerade Linie und an Geschwister an, während Zeugnisbefreiungen im Verfahren einen weiteren Kreis erfassen.