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Recht & Verfahren

Aszendenten

Auch: Vorfahren

Aszendenten sind die Vorfahren einer Person in gerader aufsteigender Linie, also Eltern, Großeltern und Urgroßeltern. Das Gegenstück bilden die Deszendenten oder Abkömmlinge in absteigender Linie.

Die Unterscheidung ordnet das Verwandtschaftssystem, an das zahlreiche Regelungen anknüpfen, vom Eheverbot zwischen Verwandten in gerader Linie bis zu Zeugnisbefreiungen im Straf- und Zivilverfahren.

Im Erbrecht gehören die Eltern des Verstorbenen samt ihren Nachkommen zur zweiten Linie: Sie erben nur, wenn keine Kinder oder sonstigen Nachkommen vorhanden sind, und stehen dann neben dem Ehegatten oder eingetragenen Partner (§§ 735 ff ABGB).

Eine wichtige Neuerung betrifft den Pflichtteil: Seit der Erbrechtsreform 2015, in Kraft seit 1. Jänner 2017, sind ausschließlich Nachkommen sowie der Ehegatte oder eingetragene Partner pflichtteilsberechtigt. Eltern und weitere Vorfahren haben diesen Anspruch verloren (§ 757 ABGB). Ältere Quellen, die Eltern als pflichtteilsberechtigt anführen, geben daher überholtes Recht wieder.

Unterhaltsrechtlich besteht die Verbindung in beide Richtungen: Auch Kinder können ihren bedürftigen Eltern zum Unterhalt verpflichtet sein.