Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Parentelensystem

Das Parentelensystem ordnet die gesetzliche Erbfolge nach Linien: Die Verwandten des Verstorbenen werden zu Gruppen, den Parentelen, zusammengefasst, und eine nähere Linie schließt alle entfernteren zur Gänze aus.

Zur ersten Linie zählen die Kinder des Verstorbenen und deren Nachkommen, zur zweiten die Eltern samt ihren Nachkommen, also Geschwister, Nichten und Neffen, zur dritten die Großeltern und deren Nachkommen (§§ 730 ff ABGB). Innerhalb einer Linie gilt das Repräsentationsprinzip: An die Stelle eines vorverstorbenen Angehörigen treten dessen Nachkommen.

Eine wichtige Änderung brachte die Erbrechtsreform 2015, in Kraft seit 1. Jänner 2017. Seither endet die gesetzliche Erbfolge mit der dritten Linie, die frühere vierte Parentel der Urgroßeltern entfiel. Sind keine Verwandten dieser Linien und kein Ehegatte oder eingetragener Partner vorhanden, kommt ein außerordentliches Erbrecht des Lebensgefährten in Betracht, danach fällt der Nachlass dem Bund zu.

Neben den Verwandten steht stets der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner mit einer eigenen Quote.