Schwägerschaft
Schwägerschaft ist die Beziehung zwischen einem Ehegatten und den Verwandten des anderen. Sie entsteht durch die Eheschließung und besteht nach deren Auflösung fort, anders als die Ehe selbst wird sie durch Scheidung nicht beseitigt. Der Grad der Schwägerschaft entspricht dem Grad der Verwandtschaft, in dem der Ehegatte zu der betreffenden Person steht.
Rechtlich bedeutsam ist sie in mehreren Zusammenhängen: als Ehehindernis in gerader Linie, als Grund für die Ausschließung und Ablehnung von Richtern und Sachverständigen wegen Befangenheit, als Angehörigeneigenschaft mit Aussageverweigerungsrecht im Straf- und Zivilverfahren sowie im Strafrecht bei Tatbeständen, die an Angehörige anknüpfen.
Erbrechtliche Ansprüche begründet die Schwägerschaft nicht: Verschwägerte sind keine gesetzlichen Erben.
Für die Prüfung im Einzelfall ist stets die jeweilige Vorschrift maßgeblich, weil der Angehörigenbegriff nicht einheitlich definiert ist.