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Recht & Verfahren

Schutzfrist

Als Schutzfrist werden Zeiträume bezeichnet, in denen ein besonderer Schutz besteht.

Im Mutterschutzrecht bezeichnet sie das absolute Beschäftigungsverbot von acht Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, verlängert bei Früh-, Mehrlings- und Kaiserschnittgeburten. Während dieser Zeit gebührt Wochengeld aus der Krankenversicherung, nicht Entgelt vom Arbeitgeber.

Im Urheberrecht bezeichnet die Schutzfrist die Dauer des Werkschutzes, die im Regelfall siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers beträgt. Für Leistungsschutzrechte bestehen eigene, kürzere Fristen.

Im gewerblichen Rechtsschutz sind die Schutzdauern nach Schutzrechtsart unterschiedlich: beim Patent zwanzig Jahre ab Anmeldung, beim Gebrauchsmuster zehn, beim Design bis zu fünfundzwanzig, bei der Marke zehn Jahre mit unbegrenzter Verlängerbarkeit.