Schutzgesetz
Ein Schutzgesetz ist eine Vorschrift, die nicht nur allgemeinen Ordnungszwecken dient, sondern gerade auch dem Schutz bestimmter Personen vor bestimmten Schäden.
Seine Bedeutung liegt im Schadenersatzrecht. Wer gegen ein Schutzgesetz verstößt, handelt rechtswidrig, ohne dass der Eingriff in ein absolutes Recht nachgewiesen werden müsste. Dadurch werden auch bloße Vermögensschäden ersatzfähig (§ 1311 ABGB). Beispiele sind Verkehrsvorschriften, Arbeitnehmerschutzbestimmungen, bau- und gewerberechtliche Sicherheitsnormen sowie zahlreiche Straftatbestände.
Zwei Einschränkungen sind zu beachten. Der Geschädigte muss zum geschützten Personenkreis zählen, und der eingetretene Schaden muss jener sein, dessen Verhinderung die Norm bezweckt, also der Rechtswidrigkeitszusammenhang.
Praktisch bedeutsam ist die Beweiserleichterung. Steht die Übertretung fest, wird die Verursachung des Schadens durch sie vermutet, und der Schädiger hat darzulegen, dass der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre.