Mutterschutz
Der Mutterschutz umfasst jene Bestimmungen, die werdende und stillende Mütter im Arbeitsverhältnis schützen. Geregelt ist er im Mutterschutzgesetz.
Kernstück ist das absolute Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist: acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung und acht Wochen danach, verlängert bei Früh-, Mehrlings- und Kaiserschnittgeburten. Hinzu treten individuelle Beschäftigungsverbote bei Gefährdung, Verbote bestimmter Tätigkeiten sowie Beschränkungen bei Nacht-, Sonntags- und Überstundenarbeit.
Wirtschaftlich abgesichert wird die Zeit durch das Wochengeld aus der Krankenversicherung, nicht durch Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers.
Besonders bedeutsam ist der Kündigungs- und Entlassungsschutz. Er beginnt mit Bekanntgabe der Schwangerschaft und endet vier Monate nach der Geburt beziehungsweise nach Ende einer Karenz, eine Kündigung ist ohne vorherige gerichtliche Zustimmung rechtsunwirksam. Für Väter besteht ein vergleichbarer Schutz im Zusammenhang mit Karenz und Papamonat.