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Recht & Verfahren

Patent

Ein Patent schützt eine Erfindung auf einem Gebiet der Technik. Erteilt wird es vom Patentamt nach einer inhaltlichen Prüfung (PatG).

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Neuheit, weshalb die Erfindung vor dem Anmeldetag nicht öffentlich zugänglich gewesen sein darf und jede Vorveröffentlichung schädlich ist, ferner erfinderische Tätigkeit gegenüber dem Stand der Technik und gewerbliche Anwendbarkeit.

Nicht patentierbar sind unter anderem Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche sowie Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung.

Die Anmeldung wird nach achtzehn Monaten offengelegt, im Gegenzug für den Schutz wird die Erfindung damit veröffentlicht. Die Höchstdauer beträgt zwanzig Jahre ab Anmeldung bei jährlicher Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren.

Neben dem nationalen Weg bestehen das Europäische Patent und das Einheitspatent mit einheitlicher Wirkung samt eigenem Gerichtssystem. Diensterfindungen von Arbeitnehmern unterliegen eigenen Regeln über Vergütung und Zuordnung.