Schutz- und Sorgfaltspflichten
Schutz- und Sorgfaltspflichten sind vertragliche Nebenpflichten, die neben der Hauptleistung bestehen und darauf gerichtet sind, Person und Vermögen des Vertragspartners vor Schäden zu bewahren. Sie sind gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, sondern aus dem Vertragsverhältnis abgeleitet und umfassen Obhut, Aufklärung, Warnung, Rücksichtnahme und Mitwirkung.
Bedeutsam ist ihre Rechtsfolge. Ihre Verletzung führt zur vertraglichen Haftung mit den für den Geschädigten günstigeren Regeln: Das Verschulden wird vermutet, und für Erfüllungsgehilfen wird ohne Entlastungsmöglichkeit eingestanden.
Sie entstehen bereits mit Aufnahme des rechtsgeschäftlichen Kontakts, weshalb auch vor Vertragsabschluss gehaftet wird, und wirken nach Vertragsende fort.
Über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter erstrecken sie sich auf Personen, die der Leistung nahestehen, etwa Familienangehörige des Mieters oder Mitarbeiter des Auftraggebers.