Schuldschein
Ein Schuldschein ist eine Urkunde, in der der Schuldner das Bestehen einer Verbindlichkeit bestätigt. Er begründet die Schuld nicht, sondern beweist sie. Es handelt sich um eine Beweisurkunde, nicht um ein Wertpapier, weshalb die Forderung durch Abtretung übertragen wird und nicht durch Übergabe der Urkunde.
Praktische Bedeutung hat er für die Beweislast: Wer eine Forderung geltend macht, hat sie zu beweisen, wofür der Schuldschein regelmäßig genügt.
Umgekehrt begründet die Rückgabe des Schuldscheins an den Schuldner die Vermutung, dass die Schuld getilgt wurde, weshalb er bei Zahlung herauszuverlangen ist.
Wird er als abstraktes Schuldanerkenntnis ausgestaltet, kann er eine eigenständige Verpflichtung begründen. Bei bloß deklaratorischem Anerkenntnis bleiben Einwendungen aus dem Grundgeschäft erhalten.