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Recht & Verfahren

Quittung

Eine Quittung ist die schriftliche Bestätigung des Gläubigers, eine Leistung erhalten zu haben. Der Schuldner kann sie bei Zahlung verlangen, sie dient dem Nachweis der Erfüllung und ist auf Kosten des Schuldners auszustellen (§ 1426 ABGB).

Ihre Bedeutung liegt in der Beweislast. Wer Erfüllung behauptet, hat sie zu beweisen, und die Quittung ist dafür das geeignete Mittel: eine Privaturkunde, die vollen Beweis über die Abgabe der Erklärung liefert, deren inhaltliche Richtigkeit aber widerlegt werden kann.

An sie knüpfen zwei Vermutungen an. Die Quittung über eine spätere Leistung lässt vermuten, dass frühere fällige Leistungen erbracht wurden, und die Quittung über das Kapital, dass auch die Zinsen bezahlt sind (§§ 1427 f ABGB).

Wird eine Quittung verweigert, kann der Schuldner die Leistung zurückhalten. Bei Rückstellung des Schuldscheins wird die Tilgung ebenfalls vermutet.