Schöffengericht
Das Schöffengericht besteht aus Berufsrichtern und Schöffen, die als Laienrichter gemeinsam mit ihnen über Schuld und Strafe entscheiden. Zuständig ist es für Straftaten mittlerer Schwere, für die weder der Einzelrichter noch das Geschworenengericht zuständig ist.
Die Besetzung richtet sich nach der Strafdrohung. Beim Landesgericht als Schöffengericht wirken im Regelfall ein Berufsrichter und zwei Schöffen mit, bei höherer Strafdrohung zwei Berufsrichter und zwei Schöffen.
Der Unterschied zum Geschworenengericht liegt in der Entscheidungsstruktur. Beim Schöffengericht beraten und entscheiden Berufsrichter und Laien gemeinsam über alle Fragen, während beim Geschworenengericht die Geschworenen allein über die Schuld befinden. Weil das Urteil begründet wird, ist es leichter anfechtbar.
Schöffen werden aus Listen berufen, die auf der Wählerevidenz beruhen. Die Teilnahme ist staatsbürgerliche Pflicht.