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Recht & Verfahren

Geschworenengericht

Das Geschworenengericht entscheidet über die schwersten Straftaten sowie über politische Delikte. Es besteht aus drei Berufsrichtern, dem Schwurgerichtshof, und acht Geschworenen.

Kennzeichnend ist die Aufgabenteilung. Über die Schuldfrage befinden allein die Geschworenen, und zwar durch Beantwortung schriftlich gestellter Fragen ohne Begründung ihres Wahrspruchs. Über die Strafe entscheiden Geschworene und Berufsrichter danach gemeinsam.

Zuständig ist es unter anderem für Verbrechen mit hoher Strafdrohung wie Mord, für Delikte gegen den Staat und für Verbrechen mit politischem Hintergrund.

Weil der Wahrspruch nicht begründet wird, ist seine Anfechtung eingeschränkt. Möglich sind die Nichtigkeitsbeschwerde bei Verfahrensmängeln und Fehlern in der Fragestellung oder Rechtsbelehrung sowie die Berufung gegen den Strafausspruch. Erheben sich erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit des Wahrspruchs, kann der Oberste Gerichtshof das Urteil aufheben. Vom Geschworenengericht zu unterscheiden ist das Schöffengericht.