Schenkungssteuer
Eine Schenkungssteuer besteht in Österreich nicht mehr. Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden vom Verfassungsgerichtshof wegen der veralteten Bewertungsgrundlagen als gleichheitswidrig aufgehoben und mit Wirkung ab 1. August 2008 nicht neu erlassen.
Unentgeltliche Zuwendungen sind daher steuerfrei, unterliegen aber einer Anzeigepflicht: Schenkungen unter Lebenden sind ab bestimmten Wertgrenzen dem Finanzamt zu melden, wobei die Grenzen bei Zuwendungen im engeren Familienkreis höher liegen. Die Unterlassung ist finanzstrafrechtlich sanktioniert.
Nicht entfallen sind andere Abgaben: Bei Grundstücken fällt Grunderwerbsteuer an, wobei unentgeltliche Erwerbe dem begünstigten Stufentarif unterliegen, hinzu kommt die Eintragungsgebühr.
Für Zuwendungen an und von Privatstiftungen bestehen eigene Regelungen.