Schenkung auf den Todesfall
Eine Schenkung auf den Todesfall ist eine Zuwendung, die erst mit dem Tod des Geschenkgebers wirksam wird, aber bereits zu dessen Lebzeiten vertraglich vereinbart ist.
Sie unterscheidet sich vom Vermächtnis durch ihre Vertragsnatur. Während eine letztwillige Verfügung einseitig und jederzeit widerruflich ist, bindet die Schenkung auf den Todesfall den Geschenkgeber, er kann sie nicht mehr einseitig beseitigen, sofern er sich das Widerrufsrecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat.
Zur Gültigkeit bedarf sie eines Notariatsakts, und der Geschenkgeber muss auf das Widerrufsrecht verzichten. Der Beschenkte erwirbt eine gesicherte Position, ohne Erbe zu werden, er haftet nicht für Nachlassverbindlichkeiten. Erbrechtlich ist die Zuwendung bei der Pflichtteilsberechnung zu berücksichtigen.
Praktische Bedeutung hat sie in der Nachfolgeplanung, etwa wenn eine Liegenschaft einem bestimmten Angehörigen zugesichert werden soll, ohne sie schon zu Lebzeiten zu übergeben.