Schengenraum
Der Schengenraum ist jenes Gebiet, in dem Personenkontrollen an den Binnengrenzen aufgehoben sind. Die Zusammenarbeit beruht auf dem Schengener Abkommen und ist in den Rahmen der Union überführt. Ihm gehören die meisten, aber nicht alle Mitgliedstaaten an, ergänzt um assoziierte Drittstaaten.
Zum Ausgleich der entfallenen Binnenkontrollen bestehen verstärkte Kontrollen an den Außengrenzen, einheitliche Regeln für Visa für kurzfristige Aufenthalte, polizeiliche Zusammenarbeit samt grenzüberschreitender Nacheile und das Schengener Informationssystem, in dem Ausschreibungen zur Fahndung, zur Einreiseverweigerung und zu Sachen geführt werden.
Die Aufhebung der Kontrollen ist nicht unumkehrbar. Bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit können Binnengrenzkontrollen befristet wiedereingeführt werden, wovon in den vergangenen Jahren mehrere Staaten Gebrauch gemacht haben.
Vom Schengenraum zu unterscheiden sind Union und Währungsunion.