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Recht & Verfahren

Europäischer Haftbefehl

Der Europäische Haftbefehl ist eine justizielle Entscheidung eines Mitgliedstaats, mit der die Festnahme und Übergabe einer Person durch einen anderen Mitgliedstaat zum Zweck der Strafverfolgung oder der Vollstreckung einer Strafe begehrt wird.

Er beruht auf einem Rahmenbeschluss der Union und hat im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten das klassische Auslieferungsverfahren ersetzt, umgesetzt ist er im EU-Justizzusammenarbeitsgesetz.

Tragendes Prinzip ist die gegenseitige Anerkennung. Der ersuchte Staat prüft nicht die Begründetheit des Tatverdachts, sondern nur formale Voraussetzungen und die im Rahmenbeschluss vorgesehenen Ablehnungsgründe. Bei einer Liste schwerer Delikte entfällt zudem die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit.

Entschieden wird von den Gerichten, nicht von der Verwaltung. Die eigene Staatsangehörigkeit ist kein absolutes Übergabehindernis, kann aber zur Übergabe unter Rückführungsvorbehalt führen. Verweigert werden kann die Übergabe unter anderem wegen Verstoßes gegen das Doppelbestrafungsverbot oder bei drohender Verletzung von Grundrechten, insbesondere bei unmenschlichen Haftbedingungen.