Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Schadenersatzrecht

Das Schadenersatzrecht regelt, wer für einen eingetretenen Schaden einzustehen hat. Es beruht auf vier Voraussetzungen: Schaden, Kausalität, Rechtswidrigkeit und Verschulden, wobei Verschulden bei der Gefährdungs- und Produkthaftung entfällt.

Unterschieden werden die vertragliche Haftung, bei der das Verschulden vermutet wird und für Erfüllungsgehilfen ohne Entlastungsmöglichkeit eingestanden wird, und die deliktische, bei der der Geschädigte das Verschulden zu beweisen hat und die Gehilfenzurechnung eng ist.

Der Umfang richtet sich nach dem Verschuldensgrad: Bei leichter Fahrlässigkeit ist nur der positive Schaden zu ersetzen, bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz auch der entgangene Gewinn.

Vorrangig ist die Naturalherstellung, ersatzweise Geldersatz. Immaterieller Schaden ist nur ersatzfähig, wo das Gesetz es vorsieht.