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Recht & Verfahren

Sanierungsverfahren

Das Sanierungsverfahren ist jene Form des Insolvenzverfahrens, die auf die Fortführung des Unternehmens und eine Einigung mit den Gläubigern zielt. Voraussetzung ist ein Sanierungsplan, mit dem der Schuldner den Gläubigern eine Quote anbietet, angenommen wird er in der Sanierungsplantagsatzung durch Mehrheitsbeschluss und bedarf der gerichtlichen Bestätigung.

Unterschieden werden zwei Varianten: das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung, bei dem ein Sanierungsverwalter die Geschäfte führt, und jenes mit Eigenverwaltung, bei dem der Schuldner unter Aufsicht weiterwirtschaftet. Letzteres setzt eine höhere Mindestquote und die Vorlage eines Finanzplans bereits bei Antragstellung voraus.

Wird der Sanierungsplan erfüllt, ist der Schuldner von den Restverbindlichkeiten befreit. Scheitert er, wird das Verfahren als Konkursverfahren fortgeführt und die Masse verwertet.

Neben dem Insolvenzverfahren steht seit 2021 die vorinsolvenzliche Restrukturierung nach eigenem Gesetz, die bereits bei wahrscheinlicher Insolvenz und ohne Publizität eingeleitet werden kann.