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Recht & Verfahren

Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestellt und übernimmt die Verwaltung und Verwertung des schuldnerischen Vermögens. Mit der Eröffnung verliert der Schuldner die Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse, Rechtshandlungen, die er dennoch setzt, sind den Gläubigern gegenüber unwirksam.

Zu den Aufgaben zählen die Erfassung und Sicherung der Masse, die Prüfung angemeldeter Forderungen, die Entscheidung über die Fortführung des Unternehmens, die Anfechtung nachteiliger Rechtshandlungen aus der Zeit vor der Eröffnung sowie die Verwertung und Verteilung.

Bestellt werden im Regelfall Rechtsanwälte oder Wirtschaftstreuhänder mit einschlägiger Erfahrung, die in eine Insolvenzverwalterliste eingetragen sind. Sie unterliegen der Aufsicht des Gerichts und haften den Beteiligten für pflichtwidriges Verhalten.

Im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung tritt an seine Stelle der Sanierungsverwalter mit eingeschränkten Befugnissen, der den Schuldner überwacht. Die Entlohnung richtet sich nach gesetzlich festgelegten Ansätzen, bemessen am Wert der Masse.