Beweiswürdigung
Die Beweiswürdigung ist jener Vorgang, in dem das Gericht beurteilt, ob es eine behauptete Tatsache aufgrund der aufgenommenen Beweise als erwiesen ansieht.
Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung: Das Gericht entscheidet nach sorgfältiger Prüfung aller Beweismittel nach freier Überzeugung, ob eine Tatsache für wahr zu halten ist. Feste Beweisregeln, die einzelnen Beweismitteln vorweg einen bestimmten Wert zuweisen, bestehen nicht (§ 272 ZPO, § 258 StPO).
Frei heißt allerdings nicht willkürlich: Die Würdigung muss den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung entsprechen und ist in der Entscheidung nachvollziehbar zu begründen, weil sie sonst nicht überprüfbar wäre. Angreifbar ist sie im Zivilverfahren mit der Berufung wegen unrichtiger Tatsachenfeststellung, während sie in dritter Instanz nicht mehr bekämpft werden kann.
Ergänzt wird sie durch Beweiserleichterungen wie den Anscheinsbeweis, durch das herabgesetzte Beweismaß der Bescheinigung und durch gesetzliche Vermutungen. Im Strafverfahren tritt der Zweifelsgrundsatz hinzu.