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Recht & Verfahren

Dolmetscher

Auch: Gerichtsdolmetscher

Ein Dolmetscher überträgt gesprochene Äußerungen von einer Sprache in eine andere und ermöglicht damit Personen, die der Verfahrenssprache nicht ausreichend mächtig sind, die Teilnahme an Verfahren.

Im Strafverfahren ist die Beiziehung ein Recht des Beschuldigten: Er hat Anspruch auf Übersetzungshilfe, wenn er die Verhandlungssprache nicht hinreichend beherrscht, ebenso wie auf die Übersetzung wesentlicher Aktenstücke. Dieses Recht folgt bereits aus der Menschenrechtskonvention (Art 6 Abs 3 lit e EMRK) und ist in der Strafprozessordnung ausgeführt, die Kosten trägt der Staat.

Auch im Zivil- und Verwaltungsverfahren sind Dolmetscher beizuziehen, wenn dies zur Erforschung der Wahrheit oder zur Wahrung des rechtlichen Gehörs erforderlich ist.

Für gerichtliche Zwecke werden allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher herangezogen, die in einer beim Justizministerium geführten Liste eingetragen sind und dafür fachliche Voraussetzungen erfüllen sowie regelmäßig rezertifiziert werden müssen. Ihre Entlohnung richtet sich nach dem Gebührenanspruchsgesetz. Sie sind zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegen als Sachverständige den Ablehnungsgründen wegen Befangenheit.

Vom Dolmetschen zu trennen ist die Übersetzung schriftlicher Texte, die häufig dieselben Personen als Gerichtsübersetzer besorgen.