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Recht & Verfahren

Sachwalter

Sachwalter war die Bezeichnung für jene Person, die einer volljährigen Person zur Besorgung ihrer Angelegenheiten gerichtlich beigegeben wurde. Das Institut wurde mit dem Zweiten Erwachsenenschutz-Gesetz mit Wirkung ab 1. Juli 2018 abgelöst.

An seine Stelle trat ein vierstufiges System aus Vorsorgevollmacht sowie gewählter, gesetzlicher und gerichtlicher Erwachsenenvertretung, das die Selbstbestimmung stärkt. Die Handlungsfähigkeit bleibt erhalten und wird nur eingeschränkt, soweit das Gericht ausdrücklich einen Genehmigungsvorbehalt anordnet, während die frühere Sachwalterschaft die Geschäftsfähigkeit im übertragenen Wirkungskreis regelmäßig beseitigte.

Bestehende Sachwalterschaften wurden übergeleitet und sind periodisch zu erneuern, andernfalls enden sie.

Für die Praxis bedeutsam: Ältere Urkunden, Formulare und Gerichtsakten sprechen weiterhin von Sachwaltern, und in Vollmachten oder Verträgen findet sich der Begriff noch. Inhaltlich ist er durch die Erwachsenenvertretung zu ersetzen.