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Recht & Gehalt

Sachbezug

Ein Sachbezug ist eine geldwerte Leistung des Arbeitgebers, die nicht in Geld besteht: Dienstwagen zur Privatnutzung, Dienstwohnung, verbilligte Verpflegung, zinsgünstige Arbeitgeberdarlehen oder Mitarbeiterrabatte.

Rechtlich ist er Entgelt und daher lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Bewertet wird er nach der Sachbezugswerteverordnung, die für die häufigsten Fälle feste Ansätze vorsieht, insbesondere für Kraftfahrzeuge mit einer Abstufung nach Emissionswerten und für Wohnraum nach Richtwerten.

Befreiungen bestehen für einzelne Leistungen, etwa Zuschüsse zu Öffi-Tickets, Gesundheitsvorsorge, Betriebsveranstaltungen und Mitarbeiterrabatte innerhalb festgelegter Grenzen.

Arbeitsrechtlich zählt der Sachbezug zum Entgelt und ist bei Entgeltfortzahlung, Urlaubsentgelt und Abfertigung zu berücksichtigen.